Kindesmissbrauch: Pfadfinder-Betreuer muss für acht Jahre in Haft

Kindesmissbrauch: Pfadfinder-Betreuer muss für acht Jahre in Haft
Staatsanwaltschaft begrüßt Sicherungsverwahrung - Landeskirche äußert tiefes Mitgefühl für Betroffene
Acht Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung wegen Kindesmissbrauchs lautet das Urteil des Landgerichts Freiburg für einen ehemaligen Pfadfinder-Betreuer. Die badische Landeskirche zeigt sich erschüttert über das Ausmaß der Taten.

Freiburg, Staufen (epd). Ein ehemaliger Pfadfinder-Betreuer aus dem baden-württembergischen Staufen muss wegen sexuellen Kindesmissbrauchs für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Freiburg ordnete am Mittwoch für den 42-jährigen Angeklagten zudem Sicherungsverwahrung an. Erwiesen sei, dass er vier Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren missbraucht habe, erklärte das Gericht.

Der Mann, der seit Februar 2019 in Untersuchungshaft ist, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen verurteilt. Zudem muss er zwei Klägern Schmerzensgeld zahlen. (Az.:2/19 15 KLsJs6850/19)

Bei der Gesamtstrafe sind dem Gericht zufolge auch die gravierenden psychischen Folgen für die Kinder berücksichtigt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage zeigten sich zufrieden damit, dass das Gericht ihrem Antrag auf die hohe Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung gefolgt ist.

Den Kontakt zu zwei der Opfer hatte der Angeklagte über seine frühere Tätigkeit als Pfadfinderbetreuer bei der evangelischen Pfadfindergruppe "Lazarus von Schwendi" im Schwarzwaldort Staufen hergestellt. Zwei weitere Jungen lernte er in einer Theatergruppe und auf einem Campingplatz kennen. Ursprünglich beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft des Missbrauchs der vier Jungen in fast 700 Fällen. Die Jugendkammer des Landgerichts ließ 330 Taten zur Verhandlung zu. Davon seien 124 Taten erwiesen, erklärte das Gericht, das insgesamt sieben Tage lang verhandelt hatte.

Der Angeklagte habe die Taten weitgehend gestanden, dabei habe es aber Abweichungen gegeben, sagte Richter André Pressel. Dass die Taten, wie von Christian L. angegeben, von den Kindern initiiert wurden, "hält die Kammer für absolut ausgeschlossen". Ein Psychiater habe beim Angeklagten eine "ausgeprägt homosexuelle Pädophilie", also ein ausschließlich sexuelles Interesse an Kindern im vorpubertären Alter, festgestellt.

Zu den Kindern habe der Angeklagte eine große emotionale Nähe, Vertrautheit und Freundschaft hergestellt und ihnen die sexuellen Handlungen als völlig normal vermittelt, hieß es weiter. Daher hätten sie sich lange Zeit niemandem anvertraut. Erst nachdem einer der Jungen Medienberichte zu einem anderen Staufener Missbrauchsfall sah, habe er sich seinen Eltern offenbart. "Ohne die Anzeige dieses Jungen wäre es wahrscheinlich nie zur Anklage gekommen", erklärte Pressel.

Christian L. war 2003 schon einmal des Missbrauches beschuldigt worden. Aus Mangel an Beweisen wurde er in einem Berufungsverfahren 2007 freigesprochen. Danach war er ohne Auflagen wieder als ehrenamtlicher Betreuer bei der örtlichen Pfadfindergruppe der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD) und von 2010 bis 2012 zusätzlich bei der Kirchengemeinde als Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit und als Hausmeister angestellt, teilweise mit 50 Prozent, teilweise im Umfang eines Minijobs.

Die badische evangelische Landeskirche zeigte sich erschüttert über das Leid, das den jungen Menschen angetan wurde. "Unser tiefes Mitgefühl gilt den Betroffenen und ihren Angehörigen", erklärte Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh. Die Anstellung nach dem Freispruch 2007 sei aus heutiger Sicht "eine Fehleinschätzung gewesen, die wir zutiefst bedauern", erklärte der Landesbischof. Man habe damals jedoch bewusst dem Freispruch der Justiz vertraut. Wie es zur Einstellung kam, soll jetzt ein externer Jurist aufklären, so die Landeskirche.