Friedlicher Protest vor Kraftwerk Datteln IV

Friedlicher Protest vor Kraftwerk Datteln IV

Datteln (epd). Rund 100 Klimaaktivisten haben nach Polizeiangaben am Sonntag eine Mahnwache vor dem Kraftwerk Datteln IV abgehalten. Der angemeldete Protest richtete sich gegen die Inbetriebnahme des umstrittenen Steinkohlekraftwerks. Im Gegensatz zu einer "Störaktion" vor zwei Wochen verlaufe die Veranstaltung mit Redebeiträgen und Musik friedlich und ohne Zwischenfälle, teilte ein Sprecher der Polizei Gelsenkirchen mit. Die Mahnwache sollte am späten Sonntagnachmittag enden. Angemeldet waren 300 Teilnehmer.

Vor zwei Wochen hatten sich über 100 Steinkohlegegner gewaltsam Zugang zum Betriebsgelände am Dortmund-Ems-Kanal verschafft und zwei Ladekräne besetzt. Der Betreiber des Steinkohlekraftwerks, die Uniper Kraftwerke GmbH, hatte daraufhin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. "Die Ermittlungen laufen", sagte der Polizeisprecher.

Zur der Mahnwache am Sonntag hatte das katholische Institut für Theologie und Politik in Münster aufgerufen. Die kirchlichen Klimaschützer werfen dem Kraftwerkbetreiber Geschäftspraktiken vor, die mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung einhergehen. Die Steinkohle für das Werk stamme aus Russland und Kolumbien und gehe oft zulasten der dortigen Bevölkerung.

Mit der Mahnwache solle zugleich für Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie gegen polizeiliche Übergriffe demonstriert werden, hieß es weiter. Hintergrund ist eine juristische Auseinandersetzung mit der Polizei Gelsenkirchen. Vor zwei Wochen waren am Vorabend der Protestaktion gegen Datteln IV zwei Mitarbeiter des Instituts sowie ein weiterer Begleiter von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Außerdem wurde ihnen ein dreimonatiges Aufenthalts- und Betretungsverbot rund um das Kernkraftwerk erteilt.

Die Polizei hatte den Gewahrsam als präventive Maßnahme begründet. Die drei Betroffenen haben dagegen Klagen eingereicht. In einer ersten Entscheidung bewertete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag das polizeiliche Verbot als rechtswidrig. (AZ: 17 L 185/20 und 17 L 186/20)