Datteln IV: Aufenthaltsverbot für Theologen rechtswidrig

Datteln IV: Aufenthaltsverbot für Theologen rechtswidrig
Der Polizeigewahrsam für zwei Theologen im Umfeld des Protests gegen Datteln IV hat ein gerichtliches Nachspiel. In einer ersten Entscheidung bewertete ein Gericht das polizeiliche Aufenthaltsverbot als rechtswidrig.

Münster, Gelsenkirchen (epd). Das polizeiliche Aufenthaltsverbot für zwei Theologen für die Umgebung des Kraftwerks Datteln IV ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzte in Eilbeschlüssen am Freitag das dreimonatige Aufenthalts- und Betretungsverbot für die Mitarbeiter des Instituts für Theologie und Politik aus. (Az: 17 L 185/20 und 17 L 186/20)

Damit können die beiden katholischen Theologen an einer Mahnwache am Sonntag in Datteln teilnehmen. Das in Münster ansässige Institut für Theologie und Politik begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Institutsmitarbeiter waren Anfang des Monats in der Nähe des Kohlekraftwerks Datteln IV von der Polizei für eine Nacht in Gewahrsam genommen worden.

Das Polizeigesetz erlaube ein Betreten- und Aufenthaltsverbot, wenn damit gerechnet werde, dass die Betreffenden in einem bestimmten Bereich Straftaten begehen würden, erklärte das Gericht. Die Begründung der Polizei enthalte jedoch "keine hinreichend tatsachengestützte Grundlage für die Annahme der Begehung von Straftaten durch die Antragsteller". Eine Nähe zur Bewegung der Klimaaktivisten von "Ende Gelände" reiche dafür nicht aus.

Die Prognose der Polizei sei rein spekulativ gewesen, zumal keine Erkenntnisse über strafbares Verhalten der Antragsteller bei ähnlichen Anlässen vorgelegen hätten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

"Wir fühlen uns durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in unserer Einschätzung der Sachlage völlig bestätigt", erklärte Michael Ramminger vom Institut für Theologie und Politik. Die Gerichtsentscheidung sei ein erster Teilerfolg, aber noch nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung. Das neue Polizeigesetz NRW führe offenbar dazu, dass die Polizei Menschen aufgrund von Gesinnung und einer generellen Bereitschaft zu Protest und Kritik kriminalisieren wolle, kritisierte Ramminger.

Für Sonntag hatte das Institut aus Anlass dieser Ereignisse zu einer Mahnwache in Datteln aufgerufen. Damit solle gegen das umstrittene Kraftwerk sowie gegen polizeiliche Übergriffe protestiert werden.

Die beiden katholischen Theologen Julia Lis und Benedikt Kern waren Anfang des Monats gemeinsam mit einem Begleiter einen Tag vor einer Protestaktion gegen das Kraftwerk in Datteln angehalten und über Nacht in polizeilichen Gewahrsam genommen worden. Die Polizei hatte die Maßnahme laut Gericht damit begründet, das zu befürchten gewesen sei, dass die Betroffenen auf das Gelände des Kraftwerkbetreibers eindringen und den Betrieb stören wollten.