Menschenrechtsgruppen fordern baldiges Lieferkettengesetz

Menschenrechtsgruppen fordern baldiges Lieferkettengesetz

Berlin (epd). Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen fordern die Bundesregierung auf, das angekündigte Lieferkettengesetz bald vorzulegen. Der Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der gesamten Wertschöpfungskette sei keine Utopie, "sondern nur ein Gesetz weit entfernt", erklärte die Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, Johanna Kusch, am Mittwoch in Berlin. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte Mitte Januar angekündigt, dass innerhalb von vier Wochen Eckpunkte für ein solches Regelwerk vorgelegt werden sollten. Bislang ist dies noch nicht geschehen.

Ein Positionspapier hatten Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang Dezember gemeinsam vorgestellt. Deutsche Firmen sollen demnach gegebenenfalls haften müssen, wenn sie mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten, die weder auf Menschenrechte noch auf ökologische Mindeststandards achten oder sittenwidrige Löhne zahlen. Grundlage ist der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2016: Wenn weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, wird "die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen", heißt es darin.

Seit dem vergangenen Sommer laufen unter Federführung des Auswärtigen Amtes Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen, die derzeit noch andauern. Bislang waren Müller und Heil mit der Resonanz und den Ergebnissen nicht zufrieden.

Rechtsexperten der Initiative Lieferketten erstellten nun ein Gutachten. Darin heißt es, dass ein Gesetz vor allem präventiv wirken solle. "Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäften zu analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren", erklärte Christian Schliemann vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR). "Verstoßen sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum Beispiel Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren."

Ferner fordert die Initiative, dass das Gesetz auch für kleine und mittelständische Unternehmen gilt, wenn diese in Branchen mit hohen Risiken für Mensch und Umwelt tätig sind - etwa der Textilbranche. In dem Bündnis haben sich gut 90 Organisationen zusammengeschlossen, darunter Umweltverbände, Gewerkschaften und kirchliche Akteure.