Beauftragter Klein: "Judensau" hat unselige Kirchentradition

Die Mittelalterliche "Judensau" ist ein Schmäh- und Spottbild auf die Juden
© Jens Schlueter/epd-bild
Die Mittelalterliche "Judensau", ein Schmäh- und Spottbild auf die Juden an der Stadtkirche St. Marien in der Lutherstadt Wittenberg, gehört abgenommen und ins Museum, so Felix Klein.
Beauftragter Klein: "Judensau" hat unselige Kirchentradition

Berlin (epd). Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat seine Forderung nach einem anderen Umgang mit dem Schmährelief "Judensau" an ihrer Fassade der Stadtkirche Wittenberg bekräftigt. "Ich selber bin der Auffassung, dass die Judensau ins Museum gehört, dass sie abgenommen gehört", sagte Klein am Dienstag in Berlin. Das Relief stehe für eine "unselige Tradition der evangelischen Kirche". Die Gemeinde müsse einen Dialog und Prozess über den Umgang mit der "Judensau" einleiten.

Das Sandsteinrelief in etwa vier Metern Höhe an der Fassade ist als Schmähplastik gegen Angehörige des jüdischen Glaubens erkenntlich. Mit Renovierungsarbeiten an der Kirche im Jahr 1983 entschloss sich die Gemeinde, das Relief an seinem Ort zu belassen. Seit 1988 gibt es unterhalb der Plastik ein Mahnmal.

Die Abnahme des Reliefs "wäre ein sichtbarer und guter Beitrag zur Überwindung des Antisemitismus, der ja vielfach auf religiös begründeten Antijudaismus beruht", sagte Klein. Das Wort "Judensau" sei schon "daneben". "Es ist eine Christensauerei, die da passiert ist", sagte er. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus sprach sich zudem für eine größere Informationstafel am Ort aus und dass das Relief im Museum gezeigt wird, "aber kontextualisiert".

Vor dem Oberlandesgericht Naumburg sollte am Dienstag der Prozess um die Entfernung der Schmähplastik verhandelt werden. Aus Sicht des jüdischen Klägers erfüllt sie den Tatbestand der Beleidigung und muss abgenommen werden. Die beklagte evangelische Stadtkirchengemeinde in Wittenberg ist Eigentümerin der zum Unesco-Welterbe zählenden Kirche in der Lutherstadt. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Dessau-Roßlau im Mai 2019 die Klage abgewiesen.