Bundestag beschließt Online-Register für Organspende

Bundestag beschließt Online-Register für Organspende

Berlin (epd). Mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Online-Registers soll die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Er sieht vor, dass Bürger künftig bei Behörden und Ärzten für Organspende sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Für den Entwurf stimmten 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen. 37 enthielten sich.

Das Parlament hatte zuvor die Einführung der Widerspruchsregelung abgelehnt, nach der jeder Bürger Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat. Der bisherige Grundsatz, wonach eine Organspende die vorherige aktive Zustimmung des Verstorbenen oder der Angehörigen voraussetzt, wäre damit umgekehrt worden. Für die Widerspruchsregelung hatte unter anderem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geworben, weil er darin ein besseres Mittel zur Steigerung der Organspendezahlen sieht.

2019 gab es in der Bundesrepublik 932 Organspender. Deutschland ist damit Schlusslicht in Europa.