Organspende: Mehrheit für Zustimmungsregelung zeichnet sich ab

Organspende: Mehrheit für Zustimmungsregelung zeichnet sich ab

Berlin (epd). Bei der Grundsatzentscheidung zur Organspende im Bundestag zeichnet sich eine Mehrheit für die erweiterte Zustimmungsregelung ab. Das Parlament stimmte am Donnerstag in zweiter Lesung für einen Antrag der Abgeordneten-Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Wenn dieser Antrag auch in dritter Lesung beschlossen wird, bleibt es im Grundsatz bei der geltenden Regelung: Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat, einen Organspendeausweis besitzt oder die Angehörigen der Entnahme zugestimmt haben.

Im Unterschied zu heute sollen künftig aber regelmäßige Abfragen bei der Ausweisstelle oder beim Hausarzt dafür sorgen, dass sich die Deutschen mit Organspende auseinandersetzen und sich im besten Fall auch dafür entscheiden. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war zuvor mit einer Widerspruchsregelung gescheitert, wonach jeder potenziell ein Spender wäre, der zu Lebzeiten nicht widerspricht.