CDU-Politikerin: Organspende-Debatte belastet von Tabuthema Tod

CDU-Politikerin: Organspende-Debatte belastet von Tabuthema Tod

Berlin (epd). Die Debatte über Organspenden ist nach Worten der CDU-Politikerin Claudia Schmidtke belastet mit dem "Tabuthema" Sterblichkeit - die Befassung mit dem eigenen Tod. Spätestens seit in Europa fast alle den Weg der Widerspruchsregelung gingen, müsse Deutschland aber gefragt werden, ob man sich weiter in die Verdrängung zurückziehen könne, sagte Schmidtke am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Sie wies darauf hin, dass der Jugendliche Marius auf der Zuschauertribüne sitze und der Debatte zuhöre. Marius habe die erste Lebend-Lungenspende in Deutschland erhalten - gespendet hatten seine Eltern.

Jeder Mensch könne dafür sorgen, dass mit seinem Tod andere Menschen gerettet werden, betonte Schmidtke. Das Wert des zu rettenden Lebens sei so hoch, dass solange jeder Widerspruch respektiert werde, von einer Zustimmung ausgegangen werden müsse.

Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler zitierte eine Freundin, die nach einem Nierenversagen auf die Dialyse angewiesen sei. Ihre Freundin habe gesagt, für sie sei die Organentnahme etwas Respektvolles, Angesehenes - und sie wolle, dass das so bleibe. Ihr behage es nicht, dass menschliche Körper "als Warenlager für Organe" betrachtet würden, zitierte Vogler weiter. Sie sei dagegen, dass Menschen genötigt würden, irgendwohin zu gehen, um zu sagen, was sie nicht wollten.

Der Bundestag sollte im Laufe des Vormittags entscheiden, ob und wie die Zustimmung zu einer Organspende in Deutschland neu geregelt werden soll. Ziel ist es, die Zahl der Spenden zu erhöhen. Rund 9.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan.

Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine Widerspruchsregelung, wonach jeder Organspender würde, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein Gegenentwurf der Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock hält am geltenden Recht im Wesentlichen fest, will aber durch regelmäßige Abfragen mehr Bürger als Spender gewinnen.

Bisher können einem Verstorbenen nur Organe entnommen werden, wenn er zu Lebzeiten seine Spendenbereitschaft erklärt hat oder dies nach seinem Tod Angehörige tun.