Software-Mehrkosten in rheinischer Kirche ohne strafrechtliche Folgen

Software-Mehrkosten in rheinischer Kirche ohne strafrechtliche Folgen

Bad Neuenahr (epd). Die Millionen-Mehrkosten für eine Software-Umstellung in der Evangelischen Kirche im Rheinland haben keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Kostenschätzung für das Projekt sei zwar "ziemlich entgleist", es gebe aber keine Hinweise auf Untreue oder Bestechlichkeit, sagte der Leiter der Koblenzer Staatsanwaltschaft, Harald Kruse, am Dienstag vor der rheinischen Landessynode in Bad Neuenahr. Die Kirchenleitung hatte ihn mit der Prüfung der Vorgänge beauftragt, die seit Bekanntwerden im September in der zweitgrößten deutschen Landeskirche für Unmut sorgen.

Die Umstellung der Finanzsoftware für die gesamte Landeskirche kostet nach jetzigem Stand 11,2 Millionen Euro, das sind 3,4 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Als Hauptgrund nannte Kruse eine unzureichende Risikovorsorge. Wirtschaftliche Risiken seien nicht bewertet und das Projekt zeitlich zu ambitioniert angegangen worden. Das habe "mit einem böswilligen Fehlverhalten nichts zu tun", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Es liege sogar "eine gewisse Tragik in diesem Vorgang, weil man es richtig gut hat machen wollen".

Kruse fügte allerdings hinzu, der Umgang mit den frühzeitig erkannten Kostenüberschreitungen sei sachwidrig und "unter Compliance-Gesichtspunkten nicht bedenkenfrei" gewesen, möglicherweise gebe es auch Pflichtverletzungen. Der Jurist monierte insbesondere eine "schlampige" Kostenschätzung, nicht alle absehbaren Kosten und Risiken seien angesetzt worden. Unter anderem wurden ein Mehrwertsteuerbetrag von rund 700.000 Euro, nötige Programm-Erweiterungen und Beratungskosten nicht bedacht. Das Projektteam sei "personell allenfalls gerade noch ausreichend besetzt" gewesen.