Oberstes Gericht: Internetsperre in Kaschmir verfassungswidrig

Oberstes Gericht: Internetsperre in Kaschmir verfassungswidrig

Dubai, Neu-Delhi (epd). Rückschlag für die indische Regierung: Das Oberste Gericht des Landes hat am Freitag die monatelange Blockade des Internets in der mehrheitlich muslimischen Region Kaschmir für verfassungswidrig erklärt. Internetdienste auf unbestimmte Zeit auszusetzen, widerspreche der Presse- und Meinungsfreiheit, urteilten die Richter, wie die Zeitung "Indian Express" berichtete. Das Gericht forderte zudem die Regierung auf, alle geltenden Einschränkungen im Himalaya-Tal zu prüfen und die Internetzugänge von Krankenhäusern, Schulen und Universitäten wieder freizugeben.

Die Unruhe-Region Kaschmir im Himalaya ist seit Jahrzehnten ein Zankapfel zwischen Indien und Pakistan. Sie ist zwischen beiden Ländern geteilt. Im August hatte die indische Regierung den in der Verfassung verankerten Autonomiestatus der indischen Kaschmir-Region aufgehoben. Das löste eine Protestwelle aus. Das Himalaya-Tal befindet sich seither im Ausnahmezustand.

Internet-Verbindungen sind unterbrochen, wichtige Politiker stehen unter Hausarrest, in vielen Teilen herrschen Ausgangssperren. Tausende zusätzliche Soldaten wurden in die Region verlegt. Als Grund nannte die Regierung die Wahrung der inneren Sicherheit. Zudem gälten die Einschränkungen nur vorübergehend. Zwar wurden einige Maßnahmen wie die Unterbrechung von Telefon- und Mobilfunk-Verbindungen wieder aufgehoben, doch die Situation bleibt weiter angespannt.

Regierungschef Narendra Modi erfüllte mit der vollständigen Integration der indischen Kaschmir-Region in das mehrheitlich hinduistische Indien eines seiner Wahlversprechen. Viele Kaschmirer befürchten nun, dass mit der Aufhebung des Sonderstatus ihre Region "hinduisiert" werden soll. Auch wenn die Autonomie des Bundesstaates in den vergangenen Jahrzehnten ausgehöhlt wurde, hatte sie einen enormen symbolischen Wert für die Bevölkerung.