Kündigung im Gifhorner Missbrauchsfall rechtens

Kündigung im Gifhorner Missbrauchsfall rechtens

Hannover, Gifhorn (epd). Das Arbeitsgericht Hannover hat die Klage eines Gifhorner Erziehers abgewiesen, dem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gekündigt worden war. Bis Februar könne der Mann Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Januar hatte der frühere Arbeitgeber, ein freikirchliches Diakoniewerk, den 56-jährigen Pädagogen und seine 60-jährige Ehefrau zunächst unbezahlt freigestellt und beiden dann gekündigt. Dagegen hatte der Erzieher eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. (Az.: 1 Ca 84/19)

Auch die Ehefrau, eine Sozialpädagogin, hatte gegen ihre Kündigung geklagt und Ende August in Teilen recht bekommen. Dagegen läuft jedoch ein Berufungsverfahren. Im Frühjahr 2020 soll die Kündigung der Frau vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen verhandelt werden.

Der eigentliche Missbrauchsprozess gegen das Gifhorner Pädagogenpaar wird am 9. Januar vor dem Landgericht Hildesheim neu aufgerollt. Beiden Eheleuten wird schwerer sexueller Missbrauch traumatisierter Kinder sowie schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Sie hatten eine Wohngruppe geleitet, die sich damals in Trägerschaft der Diakonischen Heime Kästorf in Gifhorn befand und später an das freikirchliche Diakoniewerk "Kirchröder Turm" in Hannover überging.

Das Strafverfahren war Ende Oktober auf Antrag der Verteidiger im Einvernehmen mit allen Beteiligten ausgesetzt worden. Zuvor hatten die Ermittlungsbehörden zahlreiche neue Akten und mögliche Beweismittel eingereicht. Bislang gab es fünf Verhandlungstage.

Die Taten sollen sich zwischen 1998 und 2007 ereignet haben. Insgesamt geht es um 19 Fälle. Der Ehemann soll laut Staatsanwaltschaft mit mindestens vier Mädchen einen Windel- und Exkrementen-Fetisch ausgelebt haben. Die Ehefrau habe von den Neigungen gewusst, ohne eingeschritten zu sein.