Wohnungsloser nach Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt

Wohnungsloser nach Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt

Oldenburg (epd). Ein 62-jähriger Wohnungsloser ist am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg wegen Mordversuchs an einem Radfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe im Juni dieses Jahres den Radfahrer absichtlich mit dem Auto gerammt, um sich als Verurteilter in einer Justizvollzugsanstalt vom Staat versorgen zu lassen, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Urteilsverkündung. Das Opfer leide bis heute unter den psychischen und physischen Folgen der Tat. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. (AZ: 5Ks 20/19)

Der Täter sei jahrelang als Informatiker tätig gewesen, bis er seine Arbeitsstelle verloren habe, sagte der Sprecher. Als Arbeitsloser habe er sein Erspartes auf einer Europareise "verprasst". Danach habe er geplant, jemanden mit einer Axt zu schlagen, um im Gefängnis leben zu können. Schließlich habe er den Radfahrer bei einem Frontalzusammenstoß lebensgefährlich verletzt.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung habe der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann betont, der Täter habe aus Habgier und Heimtücke gehandelt. Dabei habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Dem arglosen Radfahrer sei keine Chance geblieben, dem Angriff auszuweichen. Mit seinem Urteil sei das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung habe auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen versuchten Mordes plädiert.

Dem Gerichtssprecher zufolge hat der Mann in seinem letzten Wort vor dem Urteil seine Tat bereut: Als Zeichen der Wiedergutmachung habe er seinem Opfer seine Rentenzahlungen angeboten.