Bund und Länder einigen sich auf höheren CO2-Preis

Bund und Länder einigen sich auf höheren CO2-Preis

Berlin (epd). Bund und Länder haben sich auf einen deutlich höheren CO2-Preis geeinigt als bislang vorgesehen. Wie aus einem Papier aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hervorgeht, soll der Preis von Januar 2021 an zunächst bei 25 Euro pro Tonne CO2 liegen. Bislang waren zur Einführung des Handels von Verschmutzungszertifikaten im Bereich Gebäude und Verkehr lediglich zehn Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Entlastungen soll es demnach im Gegenzug über den Strompreis (EEG-Umlage) und über die Pendlerpauschale geben. Der Vermittlungsausschuss verhandelt derzeit über die Steuermaßnahmen zum Klimapaket.

In dem Papier, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird festgehalten, dass die Bundesregierung bis zum Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem der CO2-Preis nachgebessert wird. So soll er im Januar 2022 bei 30 Euro und 2025 bei 55 Euro liegen. 2026 wird laut aktueller Vereinbarung eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird. 2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, bezeichnete das Ergebnis als "Schritt in die richtige Richtung, aber nicht mehr". Er erklärte, die Grünen hätten "gegen die Widerstände von Union und SPD" durchgesetzt, dass "der dürftige CO2-Preis" angehoben werde und damit eine gewisse ökologische Lenkungswirkung habe. Wichtig sei dabei gewesen, dass die CO2-Preis-Einnahmen sozial gerecht an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben würden. "Von einem nationalen Konsens in der Klimafrage sind wir leider weiterhin meilenweit entfernt", sagte Hofreiter.

Der Bundesrat hatte Ende November Teile des Klimapakets der Bundesregierung vorläufig aufgehalten und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Die Länder müssen dem Gesetz am Freitag zustimmen, damit es rechtzeitig in Kraft treten kann.