Fall Högel: Gericht zweifelt Anklage gegen Vorgesetzte an

Fall Högel: Gericht zweifelt Anklage gegen Vorgesetzte an

Oldenburg (epd). Ob sich fünf Vorgesetzte des 85-fachen Patientenmörders Niels Högel wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten müssen, bleibt weiter unklar. Nach einer ersten rechtlichen Bewertung des Oldenburger Landgerichts werde die Anklage allenfalls teilweise zugelassen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den Vorgesetzen vor, Högel trotz eines Verdachts nicht gestoppt zu haben, weil sie um den Ruf ihrer Abteilung und ihres Klinikums besorgt waren.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den früheren Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg, die damaligen Chefärzte der kardiologischen Intensivstation und der Anästhesiestation, den Pflegedienstleiter der Intensivstation und die Pflegedirektorin. Der Gerichtssprecher unterstrich, dass noch nicht über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entschieden worden sei. Das Verfahren befinde sich in einem Zwischenstadium. Aus Gründen der Verfahrenstransparenz sei die rechtliche Einschätzung allen Verfahrensbeteiligten zugegangen.

Högel wurde am 6. Juni 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Oldenburger Landgerichts hat er aus Geltungssucht 85 Menschen in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten vergiftet und anschließend vergeblich versucht, sie zu reanimieren. Gegen den Schuldspruch legten Högel und ein Angehöriger, der den Prozess als Nebenkläger verfolgte, Revision ein. (Az.: 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18))