Gericht verhandelt Klage gegen Kirchensteuernachzahlung

Gericht verhandelt Klage gegen Kirchensteuernachzahlung

Berlin (epd). Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Verhandlung über die Klage gegen eine Kirchensteuer-Nachzahlung begonnen. Eine 66-jährige Frau, die als Kleinkind in der DDR getauft wurde, sich aber nach eigenen Angaben nie der Kirche zugehörig fühlte, soll insgesamt knapp 1.900 Euro für zwei Jahre nachzahlen. Die Klägerin argumentiert, dass ihre Eltern bereits in den 1950er Jahren aus der Kirche ausgetreten seien und dabei auch den Austritt der Tochter miterklärt hätten. Zudem wendet sie sich gegen die Regelung, dass die Säuglingstaufe eine Kirchenmitgliedschaft begründet. Es wurde noch für Donnerstag mit einem Urteil gerechnet. (AZ: VG 27 K 292.15)

Die beklagte Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) begründet ihre Nachzahlungsforderung für die Jahre 2012 und 2013 mit dem nicht vollzogenen Kirchenaustritt der Frau. Vorangegangen waren 2011 Ermittlungen der Kirchensteuerstelle des Finanzamtes Prenzlauer Berg bei der einstigen Kirchengemeinde der Klägerin in Bitterfeld in Sachsen-Anhalt, wo die Taufe bestätigt wurde.

Daraufhin hatte die Klägerin vergeblich Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Laut EKBO war ihr angeboten worden, die Steuerschuld zu halbieren. Dies habe sie aber abgelehnt. Die Klägerin hat daraufhin dem Gericht zufolge 2014 ihren Kirchenaustritt erklärt. Im Gegensatz zur Bundesrepublik wurde die Kirchensteuer in der DDR seit Mitte der 50er-Jahre nicht über das staatliche Finanzamt eingezogen.