Verfassungsschutz muss Einsicht in Akte von NS-Täter gewähren

Verfassungsschutz muss Einsicht in Akte von NS-Täter gewähren

Leipzig (epd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Akte des NS-Verbrechers Alois Brunner in Teilen freigeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wie ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage sagte (AZ: BVerwG 6 C 21.18).

Ein Journalist der "Bild"-Zeitung hatte vor Jahren Einsicht in die Akte beantragt, was das Bundesamt unter Verweis auf die noch nicht verjährte 30-Jahres-Frist seit der letzten Bearbeitung der Akte verwehrte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verpflichtete das Bundesamt im Juli 2018, zumindest für die Teile der Akte, die zwischen 1984 und Mitte 1988 angelegt wurden, einen neuen Bescheid zu erlassen.

Dagegen ging das Bundesamt mit der Position in Revision, das Alter der gesamten Akte bemesse sich nach dem Zeitpunkt von deren letzter Bearbeitung. Das wies das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch zurück. Damit gilt das OVG-Urteil, wonach die 30-Jahres-Frist für jede in der Gesamtakte enthaltene Unterlage gesondert festzustellen sei.

Brunner (geboren 1912, Todesjahr unbekannt/nicht bestätigt) war einer der wichtigsten Mitarbeiter des SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann, der maßgeblich die systematische Deportation der europäischen Juden durch die Nazis organisierte. Während Eichmann 1962 in Israel hingerichtet wurde, setzte sich Brunner nach seiner Enttarnung 1954 nach Angaben des Internationalen Auschwitz Komitees nach Damaskus ab. Die "Bild"-Zeitung wollte durch die Akteneinsicht unter anderem in Erfahrung bringen, warum sich Brunner Zeit seines Lebens einer Verhaftung und einem Prozess entziehen konnte.