Connewitz-Prozess: Rechtsreferendar legt Berufung ein

Connewitz-Prozess: Rechtsreferendar legt Berufung ein

Leipzig (epd). Im Kampf um seine berufliche Zukunft geht ein an den Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz 2016 beteiligter Rechtsreferendar in die nächste Instanz. Der 27-jährige Brian E. habe am Montag Revision zum Oberlandesgericht Dresden eingelegt, sagte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Bis der Antrag dort eingeht, könnten demnach wegen diverser Fristen noch mehrere Wochen vergehen.

Das Amtsgericht Leipzig hatte E. vor gut einem Jahr wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er seine Beteiligung an dem Aufmarsch von rund 250 Randalierern am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Stadtteil eingeräumt. Dabei entstand ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro. E. legte Berufung ein, die das Landgericht in der vergangenen Woche verwarf.

E. hat am 1. November 2018 unter Auflagen sein Referendariat am Landgericht Chemnitz angetreten. Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den in der Regel zweijährigen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden. Da E. nun erneut Rechtsmittel eingelegt hat, ist seine Verurteilung weiter nicht rechtskräftig.

In Österreich wird gegen E. zudem wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ermittelt. Im Juni soll er dort auf seinen Oberkörper tätowierte Hakenkreuze und andere rechte Symbolen präsentiert haben.