Hänel: 219a vor dem Verfassungsgericht klären

Hänel: 219a vor dem Verfassungsgericht klären

Gießen (epd). Das Landgericht Gießen verhandelt am 12. Dezember erneut über die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. "Ich rechne mit einer Bestätigung des Urteils, wenn auch mit einer Reduzierung des Strafmaßes", sagte Hänel dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Meiner Meinung nach muss die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden." Die Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen hatte.

"Es ist ja inzwischen zulässig, dass ich öffentlich darüber informiere, dass ich Schwangerschaftsabbrüche in meiner Praxis durchführe. Die darüber hinausgehenden ausführlichen sachlichen Informationen auf meiner Homepage sind ja aber auch nach der Reformierung des Paragrafen 219a nicht erlaubt", sagte Hänel. Zurzeit informiert Hänel auf der Internetseite ihrer Praxis ausführlich über den Schwangerschaftsabbruch: Unter der Rubrik "Spektrum" ist unter "Schwangerschaftsabbruch" eine Info-Broschüre auf deutsch, englisch und türkisch aufrufbar.

Das Landgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über den Fall: Vor gut einem Jahr bestätigte es das Amtsgerichts-Urteil gegen Hänel. Die Ärztin legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses verwies im Frühjahr die Auseinandersetzung um den Strafrechtsparagrafen 219a an das Landgericht zurück, weil nach einer Gesetzesänderung eine neue Fassung gelte. Die neue Fassung habe das Landgericht in seinem Urteil nicht anwenden können, erklärte das OLG.

Nach bundesweiten Protesten und einer langen politischen Debatte hatte der Bundestag im Februar eine Lockerung des 219a beschlossen: Ärzte dürfen nun darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber weiterhin nicht darüber, welche Methoden sie anwenden. "Ich rechne damit, dass viele, die fälschlicherweise angenommen haben, das Problem sei gelöst, erst nach meinem Prozess registrieren werden, dass nach wie vor keine Informations- und Meinungsfreiheit gegeben ist", sagte Hänel dem epd.