Gericht verhandelt über Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer

Gericht verhandelt über Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer

Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am 12. Dezember den Fall einer evangelisch getauften Frau, die sich gegen den Einzug der Kirchensteuer wehrt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde die heute 66-jährige Klägerin 1953 zwei Monate nach ihrer Geburt in Bitterfeld getauft. Ihre Eltern traten aber schon 1956 und 1958 aus der Kirche aus. Die Klägerin bestreitet trotz der Taufe eine Kirchenmitgliedschaft und damit ihre Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen. (Aktenzeichen: VG 27 K 292.15)

Nach einem erfolglosen Widerspruch hat sie deshalb gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geklagt. Es geht um Kirchensteuerzahlungen für 2012 und 2013. 2014 sei die Klägerin "vorsorglich" dann aus der Kirche ausgetreten, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Klägerin begründet laut Gericht ihre Weigerung, Kirchensteuern zu zahlen, damit, dass sie als Kind nie in einer Kirche gewesen ist und sich an eine Taufe nicht erinnern kann. Das Finanzamt hatte die Klägerin zur Kirchensteuer herangezogen, nachdem zuvor die Kirchengemeinde in Bitterfeld gegenüber der Kirchensteuerstelle die Taufe aus dem Jahr 1953 bestätigt hatte.

Die Klägerin hatte den Angaben zufolge in einem ihr von der Kirchenstelle beim Finanzamt Prenzlauer Berg im September 2011 zugesandten Fragebogen zunächst angegeben, nicht getauft zu sein. Gegenüber dem Gericht macht sie nun auch geltend, ihre Eltern hätten seinerzeit auch den Austritt ihres getauften Kindes miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr all die Jahre nicht bewusst gewesen.