Berufung von Referendar gegen Connewitz-Urteil verworfen

Berufung von Referendar gegen Connewitz-Urteil verworfen
Landgericht hält Darstellung des Angeklagten für unglaubwürdig
Ein angehender Jurist zog Anfang 2016 mit Hunderten Neonazis und Hooligans durch Leipzig-Connewitz und wurde verurteilt. Um seine juristische Karriere zu retten, zieht er nun durch die Instanzen. Das Landgericht wies am Dienstag seine Berufung ab.

Leipzig (epd). Das Landgericht Leipzig hat die Verurteilung eines 27-jährigen Rechtsreferendars wegen dessen Beteiligung an den Neonazi-Krawallen Anfang 2016 im Stadtteil Connewitz bestätigt. Das Gericht gehe davon aus, dass der 27-Jährige vorsätzlich gehandelt und das Geschehen dadurch mitgetragen habe, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg in der Berufungsverhandlung am Dienstag in Leipzig.

Auch das Strafmaß von einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung bleibe bestehen, sagte die Richterin und folgte damit dem Antrag der Leipziger Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil kann Revision beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden. Diesen Schritt werde er "wahrscheinlich" gehen, sagte der 27-Jährige.

Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn im November 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er seine Beteiligung an dem Aufmarsch von rund 250 Randalierern am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Stadtteil eingeräumt. Dabei wurde ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro angerichtet. Die Polizei nahm 215 Tatverdächtige fest. Zur gleichen Zeit fanden im Stadtzentrum mehrere Demonstrationen wegen des einjährigen Bestehens der "Legida"-Bewegung statt.

Der Fall ist brisant, da der 27-Jährige seit dem 1. November 2018 Rechtsreferendar am Landgericht Chemnitz ist. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden. Da der 27-Jährige in Berufung ging, ist seine Verurteilung noch nichts rechtskräftig.

Vor dem Landgericht hatte der 27-Jährige mehrfach beteuert, nichts von den geplanten Gewalttaten gewusst zu haben und sich bei den Geschädigten entschuldigt. Er sei an dem Tag nach Connewitz gefahren, um gegen Linksextremismus zu demonstrieren. Als er gemerkt habe, dass die Situation eskaliere, sei es ihm "physisch und psychisch" nicht mehr möglich gewesen, den Demonstrationszug zu verlassen.

Das Gericht hielt das für nicht glaubwürdig. Der Überfall auf den Stadtteil sei organisiert aus einer Menschenmenge heraus und mit vereinten Kräften erfolgt, erklärte die Richterin. Daher sei der Anteil des 27-Jährigen "natürlich" gewesen, "das Ganze mit zu ermöglichen". Dieser habe zudem vorsätzlich gehandelt, sagte sie: "Wir gehen davon aus, dass Sie das bewusst gemacht haben."

Gegen den 27-Jährigen läuft auch in Österreich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Hintergrund sind im Juni auf Facebook aufgetauchte Fotos, die ihn nach einer Kampfsportveranstaltung im oberösterreichischen Gmunden zeigen. Auf seinem entblößten Oberkörper sind Tätowierungen mit Hakenkreuzen und anderen rechten Symbolen zu sehen.

Richterin Walburg lehnte am Dienstag einen Antrag der Leipziger Staatsanwaltschaft ab, die Tätowierungen "in Augenschein" zu nehmen. Dies sei für die Aufklärung des am Landgericht zu verhandelnden Sachverhalts nicht erforderlich, sagte sie.