Kommission legt Empfehlungen für Aufarbeitung von Missbrauch vor

Kommission legt Empfehlungen für Aufarbeitung von Missbrauch vor

Berlin (epd). Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen zur Aufklärung sexueller Gewalt in Institutionen vorgelegt. Das rund 50-seitige Dokument, das am Dienstag auf einer Tagung in Berlin präsentiert wurde, schildert aus Sicht der Experten, worauf Sportvereine, Kirchen oder Schulen bei der Aufarbeitung achten sollen. Unter anderem legt die Kommission Wert auf unabhängige Aufarbeitungsteams, denen Vertreter mehrerer Fachdisziplinen angehören und die Zugang zu wichtigen Akten erhalten sollen.

Die beim Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig angesiedelte Kommission untersucht sexuellen Kindesmissbrauch. Einheitliche Standards für die Arbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt es bislang nicht. Bei Aufarbeitungsprozessen einzelner Einrichtungen gab es in der Vergangenheit unter anderem Diskussionen darüber, inwieweit Forscher Zugang zu Personalakten erhalten und in welcher Form die Opfer selbst in die Aufarbeitung eingebunden werden.

Die Empfehlungen basieren nach Worten der Kommissionsvorsitzenden Sabine Andresen unter anderem auf den Erkenntnissen, die die Kommission aus Gesprächen mit Missbrauchsopfern gewonnen hat. 1.500 Betroffene haben sich demnach bei der 2016 gegründeten Kommission gemeldet.

Andresen sagte, Institutionen müssten erkennen, dass Aufarbeitung nicht nur mit Ereignissen in der Vergangenheit zu tun habe. "Eine verborgene Gewaltgeschichte in einer Schule oder einem Verein wirkt in die Gegenwart hinein", sagte sie. Aufarbeitung sei damit auch zentral für Prävention. Die Empfehlungen der Kommission geben Hinweise auf mögliche Vorgehensweisen bei der Aufarbeitung, Ratschläge für den Umgang mit Opfern und für rechtliche Fragen rund um Akteneinsicht, die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und die Nennung von Tätern und anderen Verantwortlichen.