Schwere Untreue: 6,5 Jahre Haft für Ex-ASB-Geschäftsführer

Schwere Untreue: 6,5 Jahre Haft für Ex-ASB-Geschäftsführer

Hildesheim (epd). Ein früherer Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Hannover ist wegen schwerer Untreue vom Landgericht Hildesheim am Donnerstag zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 46-Jährige sei überführt, zwischen 2015 und 2017 Zuweisungen an den ASB in Höhe von rund 8,1 Millionen Euro auf eigene Konten abgezweigt zu haben, sagte Gerichtssprecher Steffen Kumme dem Evangelischen Pressedienst.

Ein ebenfalls angeklagter ehemaliger Bereichsleiter des ASB und Assistent des Geschäftsführers erhielt wegen Beihilfe zur Untreue und Betruges eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Beide Beschuldigte hatten die ihnen zur Last gelegten Taten während des Prozesses weitgehend gestanden.

Das veruntreute Geld hatte der ASB vom Land Niedersachsen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in einer vom Verband betriebenen Unterkunft in Hildesheim erhalten. Der Hauptangeklagte soll die Mittel auf ein Konto umgeleitet haben, das er angeblich für den ASB eingerichtet hatte, in Wirklichkeit aber nur selbst nutzte und auch nicht über die Buchhaltung der Hilfsorganisation laufen ließ. Der Anklage zufolge hatten die Männer dem Land zudem Leistungen in Rechnung gestellt, die gar nicht erbracht wurden.

Die Unregelmäßigkeiten waren erst im vergangenen Februar aufgefallen. Der Ex-Geschäftsführer saß seitdem wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Weil die U-Haft in der Regel nur maximal sechs Monate dauern darf, verhandelte das Gericht zunächst über einen Teil der Vorwürfe. In das Urteil gegen den Bereichsleiter sei auch dessen Besitz von kinderpornografischen Bildern eingeflossen, sagte Kumme. Entsprechende Dateien hatte die Polizei im Zuge der Ermittlungen auf seinem Laptop des 37-Jährigen gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten sieben Jahre und seinen Assistenten vier Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hielt eine Strafe von sechseinhalb Jahren für den Geschäftsführer für angemessen. Für den Mitangeklagten hatte dessen Anwalt für eine deutlich geringere Strafe plädiert.