Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz
Die große Koalition hat vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz gesondert festzuschreiben. Justizministerin Lambrecht hat nun einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Die Reaktion aus Union und Verbänden zeigt, dass es noch Diskussionen geben wird.

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Vorschlag zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorgelegt. Er sieht eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung vor. Dort soll festgehalten werden, dass jedes Kind "das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte" hat, wie aus dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Entwurf hervorgeht, der nun innerhalb der Bundesregierung beraten wird. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben unseren besonderen Schutz verdient", sagte Lambrecht.

Hinter dem ersten Absatz von Artikel 6, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, soll Lambrechts Vorschlag zufolge ein Absatz 1a eingefügt werden, der drei Aspekte enthält: die besonderen Grundrechte von Kindern, die "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohl bei staatlichem Handeln und die Beteiligungsrechte von Kindern "bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen".

Lambrecht sprach von einer "ausgewogenen Formulierung", die Grundrechte von Kindern gegenüber dem Staat verdeutliche und zugleich das Recht der Eltern nicht beeinträchtige. Vom Koalitionspartner kamen dabei Zweifel. "Das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt darf nicht verschoben werden", erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Dies könne nur mit einer Ergänzung von Absatz 2 des Artikel 6 geschehen, ergänzte sie. Er legt fest, dass "Pflege und Erziehung" von Kindern das natürliche Recht der Eltern sind.

Eine Grundgesetzänderung für die Ergänzung von Kinderrechten benötigt in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Lambrecht sagte, sie hoffe auf zügige Beratungen, die im nächsten Jahr abgeschlossen werden könnten.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ende Oktober legte die dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Bereichen Justiz und Familie ihren Bericht vor. Er enthielt mehrere Formulierungsvorschläge, etwa in der Frage, ob Kinderrechte "angemessen", "wesentlich" oder "vorrangig" beachtet werden sollen. Lambrecht hat sich nach eigenen Worten nicht für einen der konkreten Vorschlägen entschieden, sondern Elemente der verschiedenen Varianten kombiniert.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte, zu dem unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef Deutschland gehören, begrüßte die Vorlage eines Entwurfs zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, forderte aber eine weitergehende Regelung. Die vorgeschlagene Formulierung bringe den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck. Die Verbände fordern eine "Weiterentwicklung" des Entwurfs im parlamentarischen Verfahren.