Zwei Freisprüche im Verfahren um Misshandlung von Flüchtlingen

Zwei Freisprüche im Verfahren um Misshandlung von Flüchtlingen

Siegen/Burbach (epd). In dem Verfahren wegen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach sind zwei Angeklagte freigesprochen worden. Dabei handele es sich um zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg, die in der Tatzeit in der Notaufnahmeeinrichtung Burbach für administrative Arbeiten zuständig waren, teilte das Landgericht Siegen am Donnerstag mit. Die Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung habe in beiden Fällen nicht nachgewiesen werden können (AZ: 21 KLs 6/17). So hätten die Belastungszeugen vor der 1. großen Strafkammer des Gerichts den Tatvorwurf nicht bestätigt.

Das Landgericht Siegen verhandelt seit einem Jahr gegen Wachleute und Mitarbeiter des damaligen Heimbetreibers European Homecare. Ursprünglich waren 38 Frauen und Männer angeklagt, denen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Freiheitsberaubung im Zeitraum zwischen Ende 2013 und September 2014 vorgeworfen wird. Zuletzt erhielt im August ein früherer Wachmann eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Im Januar war der Ex-Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Im Hauptverfahren müssen sich noch 16 Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Außerdem laufen noch sieben abgetrennte Verfahren, in denen sich Ex-Wachmänner geständig zeigten.