Franco A.: Verfahren wegen staatsgefährdender Gewalttat zugelassen

Franco A.: Verfahren wegen staatsgefährdender Gewalttat zugelassen

Essen, Frankfurt (epd). Der Generalbundesanwalt darf den mutmaßlich rechtsextremen Oberleutnant Franco A. jetzt doch wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat anklagen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Ein genauer Termin für das Verfahren stehe noch nicht fest, sagte Richterin Gundula Fehns-Böer. Zuerst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Das Frankfurter Gericht hatte die Klage im Juni 2018 zunächst abgewiesen und entschieden, den Offizier aus Offenbach nur wegen Täuschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie Waffendiebstahls anzuklagen. Dieser Beschluss wurde nun vom BGH aufgehoben. Der Generalbundesanwalt werde nun an seiner Anklage festhalten, hieß es in den Funke-Zeitungen.

Der 29-jährige Bundeswehrsoldat Franco A. war Ende April 2017 in Untersuchungshaft genommen worden. Er soll ein Attentat auf einen hochrangigen Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant haben. Dies habe er dann Asylbewerbern in die Schuhe schieben wollen. Zudem war Franco A. vorgeworfen worden, sich eine Tarnidentität als syrischer Kriegsflüchtling zugelegt und als solcher auch Asylbewerberleistungen erhalten zu haben.