Klinik muss bei Geburt geschädigtes Kind lebenslang versorgen

Klinik muss bei Geburt geschädigtes Kind lebenslang versorgen

Oldenburg (epd). Das Oldenburger Oberlandesgericht hat einem heute acht Jahre alten Mädchen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Kind war bei seiner Geburt falsch behandelt worden und ist jetzt schwerstbehindert. Außerdem müssten die beklagte Klinik im Landkreis Osnabrück und die beklagte Ärztin für alle bereits entstandenen und künftig entstehenden Vermögensschäden des Mädchens aufkommen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag. (AZ: 5 U 108/18)

Der 5. Zivilsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Das Urteil sei in solchen Fällen durchaus üblich, erläuterte die Sprecherin: "Es ist nie klar, welche Kosten für die Pflege und mögliche Behandlungen noch entstehen werden." Die Gerichte legten sich deshalb auch nicht auf eine bestimmte Summe fest. Erfahrungsgemäß gehe es dabei um Summen zwischen fünf und sechs Millionen Euro.

Bei der Geburt in der Dissener Klinik war es zu einer Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff gekommen. Eine Kette von Versäumnissen und Fehleinschätzungen habe zu schweren Hirnschäden geführt, sagte die Sprecherin des Gerichts. Das Mädchen werde zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen sein.