Spahn: Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner sinken ab 2020

Wer eine Betriebsrente bezieht, soll künftig dafür weniger Krankenkassenbeiträge zahlen.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Wer eine Betriebsrente bezieht, soll künftig dafür weniger Krankenkassenbeiträge zahlen.
Spahn: Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner sinken ab 2020
Eine Vereinbarung aus dem Grundrenten-Kompromiss soll nach dem Willen der Bundesregierung schon Anfang kommenden Jahres umgesetzt werden. Wer eine Betriebsrente bezieht, soll künftig dafür weniger Krankenkassenbeiträge zahlen.

Berlin (epd). Vom kommenden Jahr an werden die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentnerinnen und -rentner gesenkt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dazu einen Entwurf vor und erklärte am Dienstag in Berlin, die Beitragssenkung werde zügig zum 1.1.2020 umgesetzt. Sie ist Teil des Grundrenten-Kompromisses von Union und SPD und wird damit ein Jahr eher umgesetzt als die Grundrente eingeführt werden soll.

"Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken", sagte Spahn. Die Beitragssenkung sei auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: "Es lohnt sich, privat vorzusorgen." Die geplanten Änderungen führen nach Angaben von Spahn dazu, dass künftig ein Drittel der Betriebsrentner nur noch den halben Krankenkassenbeitrag zahlen muss und auch das Drittel mit den höchsten Betriebsrenten noch entlastet wird.

Betriebsrentner mit geringen Bezügen zahlen keine Beiträge. Heute liegt diese Freigrenze bei 155,75 Euro im Monat. Wer mehr ausgezahlt bekommt, muss auf die gesamte Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag inklusive des Zusatzbeitrags seiner Kasse zahlen. Im Bundesdurchschnitt sind das derzeit 15,5 Prozent. Das sorgt schon seit Jahren für Ärger, weil die Betriebsrenten schlechter gestellt sind als die gesetzlichen Renten. Auf die Altersrente fällt normalerweise nur der halbe Krankenkassenbeitrag an. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung.

Im kommenden Jahr soll ein Freibetrag von 159,25 Euro pro Monat eingeführt werden, auf den kein Krankenkassenbeitrag zu entrichten ist. Dieser wird erst fällig auf die darüber hinausgehende Summe. Betriebsrentner, die bis zu 320 Euro bekommen, zahlen damit künftig nur halb so viel Beitrag wie heute. Wer eine höhere Betriebsrente bekommt, wird in geringerem Maß entlastet.

Für die Krankenkassen bedeutet die Neuregelung laut Gesundheitsministerium, dass sie ab 2020 pro Jahr 1,2 Milliarden Euro weniger einnehmen werden. Im ersten Jahr sollen die Einnahmeausfälle aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden, über den Beitragseinnahmen und Bundeszuschuss an die Krankenkassen verteilt werden. Von 2021 bis 2023 sollen noch einmal 1,8 Milliarden Euro aus dieser Reserve an die Kassen fließen. Von 2024 an müssen sie die Beitragsausfälle selbst tragen.

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erklärte, er teile das politische Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu fördern. Doch fehle eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, sagte Sprecher Florian Lanz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Entlastung der Betriebsrentner müssten weitgehend die Beitragszahler tragen, kritisierte er. Lanz bezifferte die Beitragsausfälle mit 1,4 Milliarden Euro pro Jahr und damit höher als das Gesundheitsministerium.