Kirchenjurist zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt

Kirchenjurist zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt

Dresden (epd). Die evangelische Kirche will den Plänen zur pauschalen Entschädigung von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche nicht folgen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) halte das für eine Verkürzung der Problematik, sagte der Kirchenjurist Nikolaus Blum am Dienstag bei der EKD-Synode in Dresden. "Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können", sagte der Leiter des bayerischen Landeskirchenamtes, der Mitglied im Beauftragtenrat der EKD zum Thema Missbrauch ist.

Die katholischen Bischöfe hatten im September über eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen beraten. Grundlage war der Bericht einer dafür eingesetzten Kommission, die zwei Modelle vorschlägt: eine pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 300.000 Euro oder ein Stufen-Modell mit Beträgen zwischen 40.000 und 400.000 Euro, das jeden Einzelfall betrachtet. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, betonte kürzlich allerdings, dass über die Höhe noch längst nicht entschieden und eine Regelung ohne Plausibilitätsprüfung schwer vorstellbar sei.

Blum sagte, die Forderung nach Zahlungen in diesen Größenordnungen führe zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit. Das seien genau die Verfahren, "die die Betroffenen über lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden".

Der Jurist unterstrich, man wolle der Forderung nach individueller Aufarbeitung nachkommen. Statt von Entschädigung spricht die evangelische Kirche von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen, über die man sich mit den Betroffenen im Einzelfall verständigen will. "Es geht doch auch darum, sich als Institution auseinanderzusetzen, ins Gespräch zu gehen", sagte Blum.