Berlin (epd). Haushalte mit geringen Einkommen können mit höheren Mietzuschüssen rechnen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz, wonach das Wohngeld um durchschnittlich 30 Prozent steigen soll.
Ein Zwei-Personen-Haushalt beispielweise erhält im kommenden Jahr im Durchschnitt 190 Euro Wohngeld im Monat statt der bisherigen 145 Euro. Die Ausgaben für Bund und Länder erhöhen sich dem Gesetz zufolge von knapp einer Milliarde auf 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Nach Angaben der Bundesregierung werden 660.000 Haushalte entlastet, 180.000 mehr als bisher.
Künftig soll das Wohngeld automatisch alle zwei Jahre an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Es wird eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden wie etwa München und Umgebung eingeführt. Die Mietstufe ist entscheidend für die Höhe des Zuschusses.
Wohngeld ist eine Leistung für Geringverdiener, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung finanzieren. Es wird für jeden Haushalt individuell berechnet und richtet sich nach dem Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder und den Mietpreisen in der Gegend, in der sie wohnen. Zuletzt wurde das Wohngeld 2016 erhöht. Davor war es sieben Jahre lang nicht angepasst worden.