Bundesrat billigt Pflegelöhnegesetz und Hebammen-Studium

Bundesrat billigt Pflegelöhnegesetz und Hebammen-Studium

Berlin (epd). Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für bessere Löhne in der Altenpflege und eine Reform der Hebammenausbildung. Die Länderkammer ließ am Freitag in Berlin die beiden Gesetze passieren, die der Bundestag bereits beschlossen hat. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung zu verbessern.

Das Gesetz für bessere Pflegelöhne schafft die Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag. Das Arbeitsministerium kann künftig über das Arbeitnehmerentsendegesetz einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Die kirchlichen Arbeitgeber, die zu den größten in der Altenpflege zählen, müssen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen. Außerdem wird die Pflegekommission gestärkt. Sie handelt die Mindestlöhne in der Pflege aus.

In der Pflegebranche arbeiten rund 1,1 Millionen Menschen, 85 Prozent sind Frauen. Die Mehrheit der Pflegehelferinnen und -helfer und ein Teil der Fachkräfte verdienen nur Niedriglöhne.

Hebammen müssen künftig zur Universität. Die Ausbildung von Geburtshelferinnen und -helfern findet nicht mehr an Hebammenschulen, sondern in Form eines dualen Studiums statt. Künftig ist eine zwölfjährige Schulausbildung oder ein Abschluss in einem Pflegeberuf Voraussetzung für die Zulassung zur Hebammen-Ausbildung. Bisher reichte die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.

Das duale Studium soll in Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern. Die angehenden Hebammen sollen eine Vergütung erhalten. Mit dem Gesetz wird zugleich eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach muss die Ausbildung spätestens bis Januar 2020 reformiert werden.