Opfer sexuellen Missbrauchs können sich für Betroffenenrat bewerben

Opfer sexuellen Missbrauchs können sich für Betroffenenrat bewerben

Berlin (epd). Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, können sich für die Mitarbeit im Betroffenenrat beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung bewerben. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 9. Dezember, wie die Stelle des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten am Montag in Berlin mitteilte. Dem Rat sollen künftig 18 Mitglieder angehören. Bislang arbeiten in dem Gremium elf Betroffene mit, die den Angaben zufolge ihre Arbeit fortsetzen möchten.

Gesucht werden Menschen, die selbst sexuelle Gewalt erfahren haben. In dem Gremium sollen möglichst alle Bereiche vom Missbrauch in der Familie und in Institutionen bis zum Kontext organisierter sexueller Gewalt vertreten sein. Der Rat wirkt bei der Entwicklung von Konzepten mit und soll dafür sorgen, dass die Perspektive der Betroffenen bei der Arbeit des Missbrauchsbeauftragten berücksichtigt wird.

Der erste Betroffenenrat wurde 2015 eingerichtet. Die neuen Mitglieder werden den Angaben zufolge voraussichtlich im Frühjahr 2020 für die Dauer von fünf Jahren von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) berufen. Die Stelle des Missbrauchsbeauftragten ist im Bundesfamilienministerium angesiedelt.