Umweltministerium verteidigt Klimaschutzgesetz gegen Kritik

Umweltministerium verteidigt Klimaschutzgesetz gegen Kritik
Das Umweltministerium stellt einen Referentenentwurf für das Klimaschutzgesetz ins Internet - und es gibt deutliche Kritik. Umweltschützer werfen der Bundesregierung vor, die Ziele zu verwässern.

Berlin (epd). Umweltschützer werfen der Bundesregierung eine Abschwächung des im September vorgestellten Klimaschutzpakets vor. Nachdem das Umweltministerium am Wochenende einen Referentenentwurf ins Internet gestellt hatte, kritisierte die Deutsche Umwelthilfe am Montag das Regelwerk als "zahnlosen Tiger", da "jedwede Sanktionsmöglichkeit für diejenigen Sektoren und Branchen fehlt, die ihre Zwischenziele nicht erreichen". Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezweifelt, dass der Entwurf als Grundlage ausreicht, die Klimaschutzziele bis 2030 verbindlich zu erreichen. Ministerin Svenja Schulze (SPD) versicherte auf Twitter: Das am 20. September vorgelegte Klimapaket "wird nicht abgeschwächt".

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück des Pakets, denn es macht die Klimaziele der Bundesregierung verbindlich. Es soll garantieren, dass das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, Schritt für Schritt erreicht wird. Ein Ministeriumssprecher versicherte in Berlin, das Regelwerk schaffe Verbindlichkeit und Klarheit darüber, wer in der Regierung was zu tun habe. "Der Kern sind jahresscharfe Klimaziele für jeden einzelnen Sektor von 2020 bis 2030. Die werden dazu führen, dass sich niemand mehr davonstehlen kann", betonte er.

Der Sprecher erläuterte, dass der Entwurf zulässige Jahresemissionsmengen in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vorsieht - die in den kommenden zehn Jahren immer geringer werden. Wenn aber in einem Bereich schneller ein Durchbruch erzielt werde als in einem anderen Bereich, sei es möglich, dass Ministerien tauschen, fügte er hinzu. Voraussetzung sei, dass sich ein "Tauschpartner" finde und das gemeinsame Gesamtziel dennoch erreicht werde. Den möglichen Tausch bei Emissionsverpflichtungen kritisierte der BUND als "Verschiebebahnhof", der kontraproduktiv sei.

Im Entwurf heißt es ferner, dass das Umweltbundesamt jährlich im März eines Jahres über die Emissionsdaten des Jahres zuvor berichtet. Überschreitet ein Sektor die Jahresemissionsmenge, muss demnach ein "Sofortprogramm von zusätzlichen Maßnahmen" beschlossen werden. Von Sanktionen ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Der Ministeriumssprecher begründete dies damit, dass Ministerien, die die Klimaschutzziele nicht erreichten, eher mehr Geld bräuchten als weniger. In Paragraf 1 zum "Zweck des Gesetzes" heißt es, dass Treibhausgasneutralität bis 2050 als "langfristiges Ziel" verfolgt wird.

Nach Angaben der Bundesregierung läuft derzeit noch der Abstimmungsprozess unter den Ministerien zu dem Regelwerk. Insofern kann sich der Inhalt bis zum Kabinettsbeschluss noch ändern. Die Ministerrunde will am Mittwoch über Klimaschutzmaßnahmen beraten.