Europäische Justiz weist Klage von NPD-Politiker Pastörs ab

Europäische Justiz weist Klage von NPD-Politiker Pastörs ab

Brüssel, Straßburg (epd). Der NPD-Politiker Udo Pastörs ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Dass die deutsche Justiz Pastörs wegen seiner Aussagen zum Holocaust verurteilt habe, habe dessen Meinungsfreiheit nicht verletzt, urteilte der Menschenrechtsgerichtshof am Donnerstag in Straßburg. Ferner habe Pastörs auch kein unfaires Verfahren erhalten, als er sich gegen das Urteil wehrte, befanden die europäischen Richter zum zweiten Punkt von Pastörs Klage. (AZ: 55225/14)

Pastörs hatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 28. Januar 2010 eine Veranstaltung zum Holocaust-Gedenken am Vortag kritisiert. Der damalige Abgeordnete sagte, der "sogenannte Holocaust" werde politischen und kommerziellen Zwecken dienstbar gemacht, er sprach von "Betroffenheitstheater" und "Auschwitzprojektionen", wie es im Urteil heißt. 2012 verurteilte das Schweriner Amtsgericht Pastörs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Nach Überzeugung des Amtsgerichts hatte er sich der Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen in Tateinheit mit Verleumdung schuldig gemacht. Pastörs ging letztlich erfolglos bis zum Bundesverfassungsgericht dagegen vor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsfreiheit nicht geltend gemacht werden könne, wenn sich die Aussagen gegen die Werte der Konvention selbst richteten. Das sei bei der Leugnung des Holocausts durch Pastörs der Fall, der bewusst gelogen habe, um Juden und ihre Leiden zu diffamieren.