Bundesausschuss: Gen-Test auf Trisomie soll Kassenleistung werden

Bundesausschuss: Gen-Test auf Trisomie soll Kassenleistung werden

Berlin (epd). Krankenkassen sollen künftig Gen-Tests bei Schwangeren auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes bezahlen - in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Donnerstag in Berlin. Ziel sei es, die zur Klärung einer möglichen Trisomie erforderlichen invasiven Untersuchungen und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden, teilte der Bundesausschuss in einer Erklärung mit. "Angesichts dieses Schadenspotenzials und der belegten hohen Testgüte" habe der Ausschuss nun beschlossen, den Gen-Test NIPT zur Untersuchung auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.

Der nicht-invasive Gen-Test zulasten der Krankenkassen solle aber "nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein", hieß es weiter. "Durch diese sehr engen Voraussetzungen wird klar und eindeutig im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien geregelt, dass der NIPT nicht als ethisch unvertretbares 'Screening' eingesetzt wird", betonte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken.

Bevor die Gen-Tests Kassenleistung werden, stehe außerdem noch die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation aus, hieß es. Der Beschluss dazu werde für Ende 2020 erwartet.

Am Blut der Schwangeren erkennt der Test mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Entwicklung der Tests war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten birgt. Diese Untersuchungen werden von der Kasse bezahlt, der risikoarme Gen-Test hingegen bislang nicht.