Erzbistum Köln entpflichtet Düsseldorfer Stadtdechanten

Erzbistum Köln entpflichtet Düsseldorfer Stadtdechanten

Köln, Düsseldorf (epd). Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat den Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes von seinem Amt entbunden. Zugleich wurde gegen Hennes ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer eingeleitet, wie das Erzbistum bereits am Mittwochabend mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ihre Ermittlungen wegen sexueller Belästigung im Juni eingestellt. Erst danach konnte die kirchen- und disziplinarrechtliche Vorprüfung des Falles beginnen, wie das Erzbistum erklärte. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibe Hennes beurlaubt.

Gegen Hennes lägen glaubwürdige Berichte vor, die das Vertrauen in ihn nachhaltig erschütterten und eine Amtsenthebung zwingend notwendig machten, erklärte Generalvikar Markus Hofmann laut Mitteilung. Hennes soll den Angaben zufolge an einem damals 20 Jahre alten Mann, der sich in einem Seelsorgegespräch ratsuchend an ihn gewandt hatte, sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft habe zwar eine Straftat ausgeschlossen, weil der Mann zu dem Zeitpunkt bereits volljährig war und die sexuellen Handlungen nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen stattfanden. Nach den Worten von Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, stellt Hennes' Verhalten dennoch ein schweres Vergehen dar. Er habe das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine Interessen ausgenutzt.

Ähnlich äußerte sich auch Kardinal Woelki, der erläuterte, es sei davon auszugehen, dass in diesem Fall ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt habe. "Vor diesem Hintergrund ist das Vertrauen in Monsignore Hennes tief erschüttert", sagte der Erzbischof.

Sogenannte Pfarrkonsultoren müssen die Entscheidung des Erzbischofs noch bestätigen, wie es hieß. Diese kirchenrechtliche Überprüfung dauere nur wenige Wochen. Gegen die Amtsenthebung kann Hennes in Berufung gehen, über die dann in Rom entschieden würde.

Das Erzbistum Köln hatte im März den Fall aus den Jahren 2012/2013 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und das auch öffentlich gemacht. Hennes bestreitet den Angaben zufolge weiterhin, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Das Erzbistum halte die Aussagen des Betroffenen jedoch für glaubwürdig: Er hätte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und fünf Menschen benannt, denen er damals von dem Ereignis berichtete. Auch sie unterschrieben eidesstattliche Versicherungen, wie es hieß.