Selbsthilfeverband kritisiert Gesetzentwurf zu Beatmungspatienten

Selbsthilfeverband kritisiert Gesetzentwurf zu Beatmungspatienten

Düsseldorf (epd). Vor einer Expertenanhörung im Bundesgesundheitsministerium hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe die Pläne von Minister Jens Spahn (CDU) kritisiert, Beatmungspatienten grundsätzlich stationär unterzubringen. "Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten, haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben", sagte Bundesgeschäftsführer Martin Danner am Mittwoch in Düsseldorf. Die Pläne von Gesundheitsminister Spahn seien weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren.

Nach dem Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes sollen Intensivpflegepatienten, die zum Beispiel beatmet werden, künftig in der Regel in Pflegeheimen oder speziellen Wohngruppen versorgt werden. Eine Pflege zu Hause soll nur in Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei Kindern. Zu dem Referentenentwurf sollten am Mittwoch im Bundesgesundheitsministerium Experten angehört werden.

Es sei zwar zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollten, sagte Danner. "Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichtegemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden." Zur Verbesserung der Qualität der Intensivpflege forderte die Arbeitsgemeinschaft von Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Menschen vielmehr intensive Kontrollen der Betreuungsleistungen.