Gesetzgebungsverfahren für Berliner Mietendeckel soll Montag starten

Gesetzgebungsverfahren für Berliner Mietendeckel soll Montag starten

Berlin (epd). Die Regelungen zum Berliner Mietendeckel sollen nun offenbar doch moderater ausfallen als zwischenzeitlich angenommen. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) stellte am Freitag wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs für das Gesetz vor. Demnach soll der Mietenanstieg in der Hauptstadt für fünf Jahre durch den Mietendeckel begrenzt werden, neue Nettokaltmieten sollen künftig je nach Alter der Gebäude bei höchstens 5,95 bis 9,80 Euro pro Quadratmeter liegen.

Seit dem vergangenen Wochenende hatten Medienberichte über drastischere Planungen für empörte Reaktionen bei Vermietern und Wirtschaftsverbänden gesorgt. Wie Stadtentwicklungssenatorin Lompscher am Freitag erläuterte, sind nach dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf Ausnahmen vom Mietendeckel unter anderem bei Modernisierungen vorgesehen. Mietabsenkungen für bereits vermietete Wohnungen sollen auf Antrag möglich sein, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt.

Der Referentenentwurf, an dem noch gearbeitet werde, soll am Montag veröffentlicht werden, sagte Lompscher. Dann starte mit dem Beginn der Verbändeanhörung auch das Gesetzgebungsverfahren. Bisher ist geplant, dass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten soll.

Die Bestandsmieten sollen auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren werden, sagte Lompscher. Zusätzlich soll eine Mietentabelle eingeführt werden, die sich am Mietspiegel von 2013 orientiert und die Lohn- und Preisentwicklung berücksichtigt. Mieterhöhungen sollen maximal auf Höhe der jährlichen Inflation liegen dürfen. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter soll eine Härtefallregelung eingeführt werden, die Abweichungen oder zusätzliche staatliche Hilfen vorsieht.

Mit dem Mietendeckel, auf den sich die Koalition in der Nacht zu Freitag verständigt habe, sei ein "sehr guter, tragfähiger und rechtssicherer Kompromiss" gefunden worden, sagte Lompscher. Sollten sich Vermieter nicht an das Gesetz halten, könnten Mieter dagegen vor Gericht vorgehen. Ziel der Regelungen sei, eine sozial gemischte Stadt zu erhalten. Niemand solle Angst davor haben müssen, sein "Dach über dem Kopf zu verlieren". Zwar könnten damit nicht alle Ungerechtigkeiten auf dem Wohnungsmarkt beseitigt werden. Es seien jedoch "Dämpfungseffekte" bei der Entwicklung der Mieten zu erwarten.

Der Mietendeckel sei eine "temporäre Regelung", die nach einigen Jahren überprüft werden müsse, sagte Lompscher. Gegebenfalls werde dann wieder wie bisher ein Mietspiegel erstellt.