Bericht: BKA will Kampf gegen Rechtsextremismus intensivieren

Bericht: BKA will Kampf gegen Rechtsextremismus intensivieren

München (epd). Das Bundeskriminalamt (BKA) soll einem Medienbericht zufolge im Kampf gegen Rechtsterrorismus und Hasskriminalität neu aufgestellt werden. WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" (Montag) zitieren aus einem aktuellen Planungspapier des BKA, wonach die Behörde mit einer neuen Struktur und mehr Personal die Ermittlungen gegen rechtsterroristische Gruppen und Einzeltäter intensivieren will. Zudem solle im BKA eine "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" eingerichtet werden.

Begründet wird die Neustrukturierung laut Bericht mit der wachsenden Gefahr durch militante Rechtsextremisten. Insbesondere der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) aber auch das rassistische Attentat auf Muslime im neuseeländischen Christchurch würden vom BKA als Belege für eine verschärfte Bedrohungslage angeführt.

Laut WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" schlägt das BKA dem Bundesinnenministerium vor, eine neue Struktur in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz aufzubauen. Zwei Gruppen mit insgesamt zehn Referaten sollten sich dort künftig mit rechtsextremistischer Kriminalität beschäftigen. Damit sei eine "Erhöhung des Verfolgungsdrucks" möglich, wird aus dem Planungspapier zitiert.

Ziel sei es, rechte Netzwerke in Zukunft frühzeitig zu erkennen sowie den nationalen und internationalen Austausch zwischen den Behörden zu verbessern. Geplant sei zudem die Einführung eines Risikobewertungssystems für gewaltbereite Rechtsextremisten, wie es bereits im islamistischen Terrorismus angewandt wird.

In Bezug auf die Hasskriminalität im Internet plant das BKA eine "nationale Stelle zur konsequenten Bekämpfung" einzuführen, wie der Rechercheverbund weiter berichtet. Ziel soll es sein, durch verstärkte Internetbeobachtung und den Kontakt zu Providern und Sozialen Netzwerken die Urheber von Hass- und Drohbotschaften schneller identifizieren zu können. Dafür seien möglicherweise längere Speicherfristen bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung notwendig sowie ein Straftatbestand, der das "Erstellen und Verbreiten von sogenannten 'Feindes- und Todeslisten'" erfasst.