Ärzte-Verband: Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen

Ärzte-Verband: Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen

Maintal (epd). Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte hat seine Forderung erneuert, den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Kompromiss der großen Koalition zur Entkriminalisierung von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch funktioniere nicht, sagte Vorstandsmitglied Therese Jakobs am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Erst nach der Abschaffung der jetzigen Regelung könnten "Ärzte und Ärztinnen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Umfang nachkommen".

Im Februar hatte der Bundestag einen Kompromiss zum Paragrafen 219a beschlossen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in "grob anstößiger Weise" verbietet. In der neuen Fassung ist ihm ein vierter Absatz hinzugefügt. Ärzten ist es demnach erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber auf dafür befugte Stellen, wie beispielsweise die Bundesärztekammer, verweisen.

Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellen eine bundesweite Liste mit Adressen von Ärztinnen, die Abbrüche vornehmen. Auch sollen hier Informationen zur Art der angebotenen medizinischen Leistungen zu finden sein.

"Aktuell fehlen in dieser Liste ganze Bundesländer und wer nach Kontakten in Großstädten wie Köln, München oder Frankfurt sucht, geht leer aus", bemängelte Jakobs. Auch erhielten Informationssuchende lediglich die Angabe, ob der Abbruch in der Praxis medikamentös oder operativ erfolgen kann. "Wichtige Informationen, wie zum Beispiel, welche operative Methoden verwandt wird und bis zu welcher Schwangerschaftswoche der Eingriff durchgeführt wird, fehlen ganz."

Viele Mediziner hätten sich bewusst gegen einen Eintrag in die Liste entschieden, weil sie mit Recht darin einen "öffentlichen Pranger sehen, der es rechtsextremen und fundamentalistischen Abtreibungsgegnern problemlos ermöglicht, Namen und Adressen zu sammeln". Solange es keinen wirksamen Schutz sowohl für die Ärztinnen wie auch für die ungewollt Schwangeren vor Belästigung und Verleumdung gebe, blieben die Listen unvollständig und damit sinnlos, sagte Jakobs.