Außenamt: Sicherheitslage in Jesidenregionen im Nordirak "prekär"

Außenamt: Sicherheitslage in Jesidenregionen im Nordirak "prekär"

Berlin (epd). Die Sicherheitslage in den traditionell von Jesiden bewohnten Gebieten im Nordirak ist nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes weiterhin "prekär". Wie ein Sprecher am Mittwoch in Berlin sagte, steht die Sindschar-Region zwar formell unter der Kontrolle Bagdads, dennoch könne die irakische Regierung "nur begrenzt für Sicherheit sorgen". Eineinhalb Jahre nach dem militärischen Sieg über die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) seien dort zahlreiche Milizen präsent. Dies sei ein Haupthinderungsgrund für die Rückkehr jesidischer Binnenvertriebener in ihre Heimatorte.

Dem Außenamtssprecher zufolge gibt es im Irak noch immer rund 300.000 jesidische Binnenvertriebene. Von ihnen hätten 87 Prozent in einer Umfrage gesagt, dass sie nicht in ihre Heimat zurückkehren wollten. Gründe seien neben der schwierigen Sicherheitslage auch die zerstörte Infrastruktur, fehlende Grundlagen für den Lebensunterhalt sowie schwere Traumata und großes Misstrauen gegenüber den arabischen Nachbarn. Allerdings variiere die Situation je nach Ort zum Teil sehr stark.

Am Dienstag hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit zwei Urteilen entschieden, dass Jesiden aus der Sindschar-Region im Falle ihrer Rückkehr "keine Gruppenverfolgung droht" (Aktenzeichen 9 LB 133/19 und 9 LB 148/19). In erster Instanz war einem irakischen Jesiden und seiner Schwester unter Annahme einer Gruppenverfolgung noch die Flüchtlingseigenschaft in Deutschland zuerkannt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte das aber abgelehnt und lediglich den untergeordneten "subsidiären Schutz" zuerkannt.

Auf Antrag des Bamf ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, um grundsätzlich die Frage zu klären, ob Jesiden wegen ihrer Religionszugehörigkeit einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind. Dies sei "nach der militärischen Zurückdrängung des Islamischen Staates derzeit nicht hinreichend wahrscheinlich", erklärte das Gericht. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Die Sindschar-Region war vor fünf Jahren - Anfang August 2014 - von IS-Kämpfern überfallen worden. Die Dschihadisten töteten die Männer, die Frauen und Mädchen wurden als Sexsklavinnen verkauft. Noch immer werden viele von ihnen vermisst. Zehntausende Menschen flohen damals in die Berge, wo sie bei großer Hitze und wenig Schatten auf Hilfe warteten. Vor dem IS-Überfall haben etwa 600.000 Jesiden in der Sindschar-Region gelebt. Heute sind es schätzungsweise nur noch rund 40.000.