Keine Sozialkürzungen für Tafel-Kunden

Keine Sozialkürzungen für Tafel-Kunden

Berlin (epd). Wer Lebensmittel über die Berliner Tafel bezieht, muss nicht mit Kürzungen von Sozialleistungen rechnen. Das teilten die Berliner Tafel und das Bezirksamt Lichtenberg am Mittwoch gemeinsam mit. Damit herrscht nun Klarheit zum Fall eines Berliner Studenten, der Mitte Mai bekanntgeworden war. Dem Studenten Frank T. war nach Angaben der Berliner Tafel vom Bezirksamt Lichtenberg das Wohngeld gekürzt worden, weil er Lebensmittel von einer "Laib und Seele"-Ausgabestelle der Tafel bezog.

Das Bezirksamt habe die Lebensmittel als Einnahmen in Höhe von fast 2.900 Euro pro Jahr zuungunsten des Antragstellers berechnet, hieß es. Dieses Vorgehen war öffentlich auf Kritik gestoßen. Die Überprüfung des Wohngeldantrages von Frank T. durch die Bezirksaufsicht der Senatsinnenverwaltung habe ergeben, dass Leistungen der "Berliner Tafel" nicht auf das Wohngeld anzurechnen sind, erklärten Tafel und Bezirksamt nun.

"Die Berliner Tafel finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Unsere Lebensmittelspenden sind immer nur eine freiwillige Unterstützung bedürftiger Menschen und dürfen niemals mit Sozialleistungen verrechnet werden", betonte die Gründerin und Vorsitzende der Berliner Tafel, Sabine Werth. Auch Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) erklärte, dass Tafelleistungen nicht als staatliche Sozialleistungen angesehen werden dürften.