Impfpflicht in Kitas, Schulen und Flüchtlingsheimen

Impfpflicht in Kitas, Schulen und Flüchtlingsheimen
Gesundheitsminister Spahn will die geplante Impfpflicht auf weitere Personengruppen ausweiten und den Impfschutz im Allgemeinen stärken.

Berlin (epd). Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Impfpflicht werden konkret. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Er sehe die Impfpflicht nicht nur für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten, sondern auch bei Tagesmüttern und in Flüchtlingsheimen vor, teilte das Gesundheitsministerium am Wochenende mit und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag". Wer sich oder seine Kinder nicht impfen lässt, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere, sagte Spahn der Zeitung.

Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Bis zum Juli 2021 müsse der Nachweis für die Impfung der Kinder in den entsprechenden Einrichtungen erbracht werden, hieß es. Gleiches gelte für die Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Flüchtlingsheimen. Ein neu ankommender Asylbewerber müsse den Nachweis bis vier Wochen nach seiner Ankunft erbringen. Wer sich der Impfpflicht widersetzt, soll ein Bußgeld von 2.500 Euro zahlen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Impfschutz bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu erhöhen. "Daher soll der öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren", sagte Spahn.