Mehr als 1.000 Fässer aus Gorlebener Atomlager abtransportiert

Mehr als 1.000 Fässer aus Gorlebener Atomlager abtransportiert

Gorleben, Essen (epd). Das Gorlebener Zwischenlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll ist teilweise leer geräumt worden. 1.241 Fässer, deren Lagergenehmigung bis Mitte Juni 2019 begrenzt war, seien termingerecht abtransportiert worden, teilte die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) am Montag in Essen mit. Die Abfälle würden an anderen Standorten in neue Behälter gepackt, um sie für eine spätere Endlagerung im Schacht Konrad vorzubereiten. Das ehemalige Eisenbergwerk in Salzgitter wird zum Bundesendlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle umgebaut.

Die aus Gorleben abtransportierten Fässer befanden sich in der Lagergasse A des Zwischenlagers - das ist eine von insgesamt sechs solcher Gassen. Dort liegen oder stehen zurzeit noch 68 Fässer mit radioaktiven Abfällen, für sie gilt eine unbefristete Lagergenehmigung.

Das Zwischenlager nimmt seit 1984 schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf, die vor allem aus dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke, zum Teil aber auch aus Forschung und Industrie stammen. Die Kapazität der 4.500 Quadratmeter großen Halle beträgt 15.000 Kubikmeter.

Neben dem Gebäude im Gorlebener Wald steht das Zwischenlager für hochradioaktiven Müll, dort werden 113 Castorbehälter mit stark strahlenden Rückständen aus der Wiederaufarbeitung oder mit abgebrannten AKW-Brennstäben aufbewahrt. Sie sollen später in ein unterirdisches Endlager kommen, für das zurzeit ein Standort gesucht wird.

Bei der Auslagerung der Fässer aus dem Lager für schwach und mittelradioaktive Abfälle waren an einzelnen Behältern Befunde wie Roststellen oder Verformungen festgestellt worden. Das niedersächsische Umweltministerium hatte daraufhin eine vollständige Inspektion aller Fässer angeordnet. Sie ergab nach BGZ-Angaben, dass die Befunde "ohne jegliche sicherheitstechnische Relevanz" waren. Der beauftragte Sachverständige habe in allen Fällen festgestellt, dass keine radioaktive Kontamination an der Fassoberfläche vorhanden und die Dichtheit der Fässer gegeben war.