Pflegebevollmächtigter will "Pflege-Ko-Piloten" einführen

Pflegebevollmächtigter will "Pflege-Ko-Piloten" einführen

Berlin (epd). Zur Unterstützung oft stark belasteter pflegender Angehöriger hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein neues Hilfsangebot konzipiert. Er wolle die "vertrauensvolle Beratung und Begleitung" der Familienmitglieder durch "Pflege-Ko-Piloten" sichern, teilte Westerfellhaus am Freitag in Berlin mit. Geplant sei, die derzeitigen "Kontrollbesuche" nach dem Sozialgesetzbuch XI durch den Einsatz der "Pflege-Ko-Piloten" ersetzen. Diese sollten Pflegebedürftige und Pflegepersonen regelmäßig besuchen und unabhängig beraten - auch zu heiklen Themen wie Aggressionen oder Wut.

Westerfellhaus erläuterte, dass diese Beratung darauf ziele, ein gut austariertes Pflegesetting in den eigenen vier Wänden zu erreichen. Denn "die häusliche Pflege muss als Teil eines individuellen Lebenskonzepts gestärkt werden", betonte der Bevollmächtigte. Bewährt habe sich dieser Ansatz seit Jahrzehnten bei der Betreuung von Schwangeren durch Hebammen.

Die "Pflege-Ko-Piloten" sollen dem Staatssekretär zufolge zudem eine Lotsenfunktion übernehmen und die Haushalte über professionelle, aber auch ehrenamtlichen Hilfs-, Beratungs- und Angebotsstrukturen zu informieren. "Der Pflege-Ko-Pilot wird so dazu beitragen, die Effizienz und Bekanntheit dieser Angebote zu erhöhen", erklärte Westerfellhaus.

Die Beratung solle "freiwillig, vertraulich, neutral, niedrigschwellig und nicht direktiv" sein. Auch habe sie keinerlei Kontroll- oder Überwachungsfunktion, unterstrich der Bevollmächtigte: "Die Inanspruchnahme ist nicht Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen." Bezahlt werden sollen diese Einsätze durch die Pflegekassen.

Westerfellhaus betonte, die Unabhängigkeit der "Pflege-Ko-Piloten" müsse gewährleistet sein: "Deshalb sollen die Pflegeberater der Pflegekassen diese Aufgabe nicht übernehmen." Eine Anbindung sei bei Pflegestützpunkten oder bei den Pflegediensten möglich. Auch eine selbstständige Tätigkeit sei denkbar, hieß es.