Mordfall Lübcke: Neuer Haftbefehl für Stephan E.

Mordfall Lübcke: Neuer Haftbefehl für Stephan E.

Karlsruhe (epd). Einen Monat nach dem gewaltsamen Tod des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen Stephan E. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erwirkt. Der 45-Jährige wurde am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit. Der Ermittlungsrichter habe den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Haftbefehl ersetze den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft befand. Stephan E. hatte in der Untersuchungshaft ein Geständnis abgelegt. Er ist nach Angaben des Verfassungsschutzes seit Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene aktiv.

Der 65-Jährige Lübcke war am 2. Juni spätabends vor seinem Wohnhaus mit einem Kopfschuss getötet worden. Der CDU-Politiker war in rechten Kreisen verhasst, weil er eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen befürwortete.