Weltstrafgerichtshof prüft Ermittlungen zu Rohingya-Vertreibung

Weltstrafgerichtshof prüft Ermittlungen zu Rohingya-Vertreibung

Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof prüft, ob Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit in Myanmar aufgenommen werden. Um über einen entsprechenden Antrag von Chefanklägerin Fatou Bensouda zu entscheiden, seien drei Richter benannt worden, teilte das Weltstrafgericht in Den Haag am Mittwoch mit. Ziel ist, systematische Gräueltaten wie Morde, Massenvergewaltigungen, Folter und das Niederbrennen ganzer Dörfer zu untersuchen.

Anfang September hatte sich der Gerichtshof generell für zuständig erklärt, die Massenvertreibung der Rohingya aus Myanmar nach Bangladesch zu untersuchen. Zwar ist Myanmar kein Mitgliedsstaat des Tribunals, aber das Nachbarland Bangladesch. Wenig später hatte Chefanklägerin Bensouda angekündigt, sie werde Vorermittlungen aufnehmen.  

Die Armee von Myanmar war 2017 brutal gegen die Rohingya-Bevölkerung vorgegangen, nachdem militante Rohingya Polizeiposten im westlichem Rakhine-Staat überfallen hatten. Vor der Militär-Offensive flohen mehr als 720.000 Angehörige der muslimischen Volksgruppe über die Grenze nach Bangladesch. UN-Ermittler und Menschenrechtler werfen Myanmars Militär Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Rohingya vor.

Das von 122 Staaten getragene Weltstrafgericht verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Es wurde 2002 eröffnet.