Giffey: Opfer sexueller Gewalt können weiterhin Hilfen beantragen

Giffey: Opfer sexueller Gewalt können weiterhin Hilfen beantragen

Berlin (epd). Missbrauchsopfer können weiterhin Hilfen beantragen. Die Mittel für den überwiegend vom Bund finanzierten Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" werden im kommenden Jahr auf 45,4 Millionen Euro und damit deutlich erhöht. In diesem Jahr betragen sie 28,4 Millionen Euro. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte am Mittwoch in Berlin, auch wenn inzwischen mehr getan werde für Aufklärung, Vorbeugung und bei der Strafverfolgung, "wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden." Die Opferzahlen lägen bis heute auf einem hohen Niveau.

Giffey versprach, die Bearbeitungszeiten der Anträge deutlich zu reduzieren. Die Geschäftsstelle des Fonds solle künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln angesiedelt werden. Giffey reagierte damit auf Kritik. Die Bearbeitung dauert zum Teil bis zu zwei Jahre. An den Fonds, an dem sich drei Bundesländer beteiligen, können sich Menschen wenden, die im privaten Umfeld sexuelle Gewalt erlitten haben. Erwachsene, die als Kinder in der Kirche, im Heim oder anderen Einrichtungen sexueller Gewalt ausgesetzt waren, werden an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die Antragsteller können Sachleistungen und Therapien bis zu einer Höhe von 10.000 Euro erhalten und bis zu 5.000 Euro zusätzlich, wenn sie durch Folgeschäden oder Behinderungen höhere Ausgaben haben.