Was Altenheimbewohner selbst bezahlen müssen

Was Altenheimbewohner selbst bezahlen müssen
Pflegeheimbewohner oder ihre Angehörigen müssen für die Betreuung im Heim erhebliche Eigenanteile bezahlen. Wie setzen sie sich zusammen? Wie hoch sind sie? Was übernimmt die Pflegekasse?

Frankfurt a.M. (epd). Die SPD wirbt für eine Reform der Pflegeversicherung. Wegen der steigenden Belastungen für die Heimbewohner will die Partei den Eigenanteil der Pflegebedürftigen einfrieren und künftige Kostensteigerungen von der Pflegekasse bezahlen lassen. Auch viele Sozialverbände sehen dringenden Handlungsbedarf.

Es geht um eine Menge Geld: Bundesweit liegen die Gesamtkosten für einen Heimplatz im Durchschnitt bei 3.000 Euro im Monat. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und Kosten für die Zusatzleistungen.

Einen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind die Leistungen der Kasse.

Seit dem Pflegestärkungsgesetz II ist der Eigenanteil innerhalb eines Pflegeheims unabhängig vom Pflegegrad. Man spricht vom "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil". Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten variieren dagegen von Heim zu Heim.

Die Höhe des Eigenanteils an den Pflegekosten schwankt von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Am geringsten fällt er in Thüringen aus (329 Euro), am höchsten im Saarland (917). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 602 Euro.

Unabhängig vom Eigenanteil an den Pflegekosten muss jeder Heiminsasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten "Hotelkosten") selbst tragen. Dazu gehören die vom Heim erbrachten Leistungen wie zum Beispiel Mahlzeiten und Zimmerreinigung.

Die Investitionskosten dürfen die Heime ebenfalls auf die Bewohner umlegen. Sie werden auf einen monatlichen Zahlbetrag umgerechnet. Reichen das eigene Einkommen und das Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten selbst zu bezahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an diesen Kosten.

In einigen Bundesländern kommen noch die Kosten der Ausbildungsumlage hinzu. Damit sollen die Vergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe refinanziert werden. In den meisten Bundesländern fallen jedoch nur Kosten in Einrichtungen an, die selbst ausbilden. Die Kosten belaufen sich je nach Bundesland auf zwei bis drei Euro pro Tag.

Bleiben als weiterer Kostenfaktor noch die sogenannten Zusatzleistungen, die mit dem Heim individuell vereinbart werden können. Gemeint sind etwa besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung, wie etwa Kleiderservice und Nutzung von Gemeinschaftsräumen für private Feiern.

Eine Erhebung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ergab, dass der Eigenanteil pro Heimbewohner im Juni 2018 im Bundesschnitt bei insgesamt 1.831 Euro monatlich lag. Im Mai 2017 waren es noch 1.690 Euro. Damit mussten Heimbewohner im Vorjahr im Schnitt monatlich 141 Euro mehr zuzahlen als im Vorjahr.

Reicht das Einkommen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht den Betroffenen "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt zu. Zuvor müssen aber eigene Vermögenswerte eingebracht werden. Und: Auch die Angehörigen können finanziell belastet werden, wenn ihr Einkommen hoch genug ist.