Bamf-Präsident Sommer: Kirchenasyl darf keine Antwort auf Dublin sein

Bamf-Präsident Sommer: Kirchenasyl darf keine Antwort auf Dublin sein

Berlin (epd). Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hat dem Vorwurf widersprochen, das Kirchenasyl auszuhöhlen. Die Institution Kirchenasyl sei ursprünglich gedacht gewesen für absolute Härtefälle, sagte Sommer am Dienstag beim Flüchtlingsschutzsymposium von Kirchen und Verbänden am Dienstag in Berlin. Seit einigen Jahren gehe es in diesen Fällen aber fast ausschließlich um Dublin-Verfahren, also die Drohung einer Abschiebung in einen anderen europäischen Staat. Das Dublin-System habe Schwächen. "Aber das Kirchenasyl kann nicht in dieser generellen Form eine Antwort darauf sein", sagte Sommer.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben im vergangenen Jahr die Regeln für das Kirchenasyl verschärft. Sie störten sich an einem Anstieg der Fälle, wobei in den meisten davon durch den Schutz einer Kirchengemeinde verhindert werden sollte, dass ein Flüchtling in ein anderes europäisches Land abgeschoben wird. Kürzlich wurde bekannt, dass das Bamf kaum noch Fälle von Kirchenasyl nachträglich zugunsten der Betroffenen anerkennt. Die für das Kirchenasyl Engagierten befürchten, dass die Institution damit stirbt.

Die hohe Zahl der Ablehnungen gehe nicht auf eine Anordnung zurück, beteuerte Sommer. Es liege an dem Umstand, dass die Dublin-Verfahren in seiner Behörde deutlich besser geworden seien. Früher habe es Härtefälle gegeben, die seinem Amt "durch die Lappen" gegangen seien. "Heute erkennen wir die Härtefälle selbst", sagte Sommer. In rund 7.800 Verfahren habe Deutschland den Selbsteintritt erklärt, die Zuständigkeit für diese Fälle also übernommen. "Ich kann hier beim besten Willen keine Unmenschlichkeit erkennen", sagte er.

Sommer verteidigte vor einem Publikum mit Vertretern und Aktiven aus der Flüchtlingshilfe, dass er an der Dublin-Verordnung festhalte. Sie legt im Grundsatz fest, dass das Erstankunftsland eines Asylsuchenden für dessen Aufnahme und Verfahren zuständig ist. Die Dublin-Verordnung sei geltendes Recht. "Sie ist nicht tot", sagte Sommer und ergänzte: "Wir haben nichts Besseres." Wegen der Überlastung der EU-Grenzstaaten vor allem seit 2015 wird innerhalb der EU bislang noch ohne Durchbruch über eine Neuordnung des Verteilmechanismus' verhandelt.