Experte: "Atypische" Beschäftigung nicht zwingend unsicher und prekär

Experte: "Atypische" Beschäftigung nicht zwingend unsicher und prekär
Drei Fragen an Arbeitsmarktforscher Eric Seils
24.06.2019
epd
epd-Gespräch: Markus Jantzer

Düsseldorf (epd). Jeder fünfte Arbeitsplatz ist "atypisch". Es sind Minijobs, befristete Stellen, Leiharbeit, Arbeit in Teilzeit. Nicht alle seien unsicher und prekär, betont Eric Seils, Arbeitsmarktforscher der Hans-Böckler-Stiftung. Aber alle haben für die Beschäftigten Nachteile, die sich spätestens bei der Rente zeigen.

epd: Wieso sprechen Sie von "atypischer Beschäftigung"? Beschäftigungsverhältnisse, die für jeden fünften Arbeitnehmer gelten, sind doch - ganz im Gegenteil - typisch für den deutschen Arbeitsmarkt?

Eric Seils: Die atypische Beschäftigung ist ein in der Arbeitsmarktforschung etablierter Begriff. Er definiert sich in Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis, welches die Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre dominiert hat. Es setzte der Forderung der Unternehmer nach "Flexibilität" Grenzen. Es beschränkt damit die Verfügungsmacht der Unternehmer über Arbeit. Bei der atypischen Beschäftigung sind diese Grenzen aufgeweicht.

epd: Was Sie unter "atypische Beschäftigung" zusammenfassen, sind höchst unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse. Sie sind teilweise unsicher wie Leiharbeit und befristete Verträge. Für Teilzeit gilt das in der Regel nicht, jedenfalls dann nicht, wenn sie unbefristet und sozialversicherungspflichtig sind.

Seils: Atypisch ist nicht zwingend unsicher und prekär. Wie Sie richtig sehen, gilt dies am wenigsten für die sozialversicherungspflichtige Teilzeit, wobei sich das natürlich auch bei der Rente bemerkbar macht. Bei den Minijobs kann man aber die Folgen der größeren "Flexibilität" erkennen. So setzen Minijobber ihren rechtlich an sich sogar garantierten Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auf Urlaub oftmals nicht durch. Weit mehr als die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter der Kerngruppe bekommt einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Befristet Beschäftigte haben ein niedrigeres Einkommen, leben häufiger in Armut und haben weniger Kinder als unbefristet Beschäftigte.

epd: Gehen Sie davon aus, dass sich die Betroffenen für atypische Beschäftigungen entscheiden, weil sie keine bessere Wahl hatten, in Wahrheit aber eine reguläre, sozialversicherungspflichtige, unbefristete Arbeitsstelle wünschen? Ich denke hier vor allem an Mütter, die in Minijobs und in Teilzeit arbeiten.

Seils: Es gibt einen substanziellen Anteil atypisch Beschäftigter, die freiwillig in einer solchen Beschäftigungsform arbeiten. Das gilt natürlich am ehesten für die sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Bei anderen Beschäftigungsformen kommt das auch vor. Allerdings muss man sehen, dass die "Freiwilligkeit" eine Frage der Alternativen ist. Bei besser ausgebauter Kinderbetreuung würde sich die ein oder andere Frau womöglich auch anders entscheiden.